Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 20. Oktober 2021 –
Novolipetsk Steel/Kommission
(Rechtssache T-790/19)
„Mögliche Maßnahmen der Union im Fall einer gleichzeitigen Anwendung von Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen – Einfuhr kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse und warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl – Änderung von Verordnungen zur Einführung von Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen gegenüber Erzeugnissen, für die eine Schutzmaßnahme gilt – Grundsatz der Nichtdiskriminierung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler“
1. Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Abweisung einer Klage als unbegründet, ohne über die Zulässigkeit zu entscheiden – Ermessen des Unionsrichters
(Art. 263 AEUV)
(vgl. Rn. 30)
2. Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Einführung von Antidumpingzöllen – Kombination mit tarifären Schutzmaßnahmen – Änderung der Antidumpingzölle entsprechend der Ausschöpfung der im Rahmen der Schutzmaßnahmen vorgesehenen Zollkontingente – Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – Fehlen
(Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 21; Verordnungen 2015/477 und 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 9 Abs. 5; Verordnung 2019/1382 der Kommission)
(vgl. Rn. 46-54)
3. Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Einführung von Antidumpingzöllen – Kombination mit tarifären Schutzmaßnahmen – Kombination, die im Hinblick auf die Handelsschutzpolitik der Union unvorhergesehen zu stärkeren Auswirkungen führt – Gerichtliche Nachprüfung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Beweislast
(Verordnung 2015/477 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 1 Abs. 1; Verordnung 2019/1382 der Kommission)
(vgl. Rn. 68-78, 86)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1382 der Kommission vom 2. September 2019 zur Änderung bestimmter Verordnungen zur Einführung von Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen gegenüber bestimmten Stahlerzeugnissen, für die Schutzmaßnahmen gelten (ABl. 2019, L 227, S. 1), soweit diese die Klägerin betrifft
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Novolipetsk Steel PAO trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission. |