Language of document : ECLI:EU:T:2021:711


 


 



Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 20. Oktober 2021 –
Square/EUIPO ($ Cash App)

(Rechtssache T-210/20)

„Unionsmarke – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union – Bildmarke $ Cash App – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 – Anspruch auf rechtliches Gehör – Begründungspflicht – Art. 94 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 – Gleichbehandlung und Grundsatz der guten Verwaltung“

1.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Begriff – Beurteilungskriterien

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 17, 59, 69)

2.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Überschneidung der Anwendungsbereiche der Eintragungshindernisse in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung 2017/1001

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c)

(vgl. Rn. 18, 19)

3.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Getrennte Prüfung der verschiedenen Eintragungshindernisse – Auslegung der Eintragungshindernisse im Licht des jedem von ihnen zugrunde liegenden Allgemeininteresses

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b bis d)

(vgl. Rn. 20)

4.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Bildmarke $ Cash App

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 25, 26, 83)

5.      Unionsmarke – Verfahrensvorschriften – Begründung von Entscheidungen – Art. 94 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung 2017/1001 – Gleiche Tragweite wie Art. 296 AEUV

(Art. 296 AEUV; Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 94 Abs. 1 Satz 1)

(vgl. Rn. 33)

6.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Getrennte Prüfung der Eintragungshindernisse im Hinblick auf jede der für die Anmeldung beanspruchten Waren oder Dienstleistungen – Pflicht zur Begründung der Zurückweisung der Anmeldung – Umfang

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1 und Art. 94 Abs. 1 Satz 1)

(vgl. Rn. 34-39)

7.      Unionsmarke – Verfahrensvorschriften – Entscheidungen des Amtes – Wahrung der Verteidigungsrechte – Tragweite des Grundsatzes

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 94 Abs. 1 Satz 2)

(vgl. Rn. 49)

8.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft – Aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzte Marke – Möglichkeit für die zuständige Behörde, jeden einzelnen Bestandteil der Marke zu untersuchen – Notwendigkeit einer Berücksichtigung der Gesamtwahrnehmung der Kombination durch die maßgeblichen Verkehrskreise

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 73)

9.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Beurteilung der Eintragungsfähigkeit eines Zeichens – Berücksichtigung ausschließlich der Unionsregelung – Vorherige Eintragung der Marke in bestimmten Mitgliedstaaten oder Drittländern – Entscheidungen, die die Unionsinstanzen nicht binden

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates)

(vgl. Rn. 95)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. Februar 2020 (Sache R 811/2019-1) betreffend die internationale Registrierung der Bildmarke $ Cash App mit Benennung der Europäischen Union

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Square, Inc. trägt neben ihren eigenen Kosten die dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) entstandenen Kosten.