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Rechtsmittel der Thomas Henry GmbH gegen den Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 31. März 2023 in der Rechtssache T-482/22, Thomas Henry GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 31. Mai 2023

(Rechtssache C-342/23 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Thomas Henry GmbH (vertreten durch Rechtsanwältinnen D. Mienert und J. Si-Ha Selbmann sowie Rechtsanwalt O. Spieker)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 11. Oktober 2023 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.

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