Klage, eingereicht am 27. Oktober 2014 – ZZ/Parlament
(Rechtssache F-125/14)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und C. Bernard-Glanz)
Beklagter: Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, die Klägerin zu entlassen, und Schadensersatz
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die streitige Entscheidung und, soweit erforderlich, die die Beschwerde zurückweisende Entscheidung, aufzuheben;
den Beklagten dazu zu verurteilen, an die Klägerin das Gehalt und die Zulagen zu zahlen, die sie bis zum Ende der Wahlperiode 2009-2014 hätte verdienen sollen;
den Beklagten dazu zu verurteilen, der Klägerin nach billigem Ermessen den Betrag von 50 000 Euro, vorbehaltlich einer Erhöhung oder Verringerung während des Verfahrens, als Ersatz für den Schaden zu zahlen, der ihr dadurch entstanden ist, dass es ihr nicht möglich war, eine Beschäftigung beim Europäischen Parlament nach der Wahlperiode 2009-2014 zu finden;
den Beklagten dazu zu verurteilen, der Klägerin nach billigem Ermessen den Betrag von 15 000 Euro, vorbehaltlich einer Erhöhung oder Verringerung während des Verfahrens, als Ersatz für den von ihr erlittenen immateriellen Schaden zu zahlen;
den Beklagten zu verurteilen, die Kosten zu tragen.