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Beschluss des Gerichts vom 24. Mai 2012 - Fortress Participations/HABM - FIG und Fortress Investment Group (FORTRESS)

(Rechtssache T-315/11)

(Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Rücknahme des Nichtigkeitsantrags - Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Fortress Participations BV (Rotterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältin L. J. van de Braak, B. Ladas, Solicitor, und S. Malynicz, Barrister, dann L. J. van de Braak, S. Malynicz, R. Black und V. Baxter, Solicitors)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: V. Melgar)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferinnen vor dem Gericht: FIG LLC (New York, Vereinigte Staaten) und Fortress Investment Group (UK) Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Gray und R. Mallinson)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. März 2011 (Sache R 355/2009-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der FIG LLC und der Fortress Investment Group (UK) einerseits und der Fortress Participations BV andererseits

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Beklagten. Die Streithelferinnen tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 238 vom 13.8.2011.