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Rechtsmittel, eingelegt am 29. September 2011 von Sandro Gozi gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 20. Juli 2011 in der Rechtssache F-116/10, Gozi/Kommission

(Rechtssache T-519/11 P)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Sandro Gozi (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Passalacqua und G. Calcerano)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

die Maßnahme der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit -Direktion D vom 6. August 2010, protokolliert unter HR.D.2/MB/dh Ares (2010) - Y96985, aufzuheben;

festzustellen, dass er Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten hat, und infolgedessen die Auszahlung eines Betrags in Höhe von 24 480,00 Euro anzuordnen sowie der Beklagten die Kosten, Gebühren, Honorare und Aufwendungen aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Dieses Rechtsmittel richtet sich gegen die Entscheidung, mit der die Beklagte die Erstattung der vom Rechtsmittelführer im Rahmen eines Gerichtsverfahrens in Italien ausgelegten Kosten in Höhe von 24 480 Euro verweigert hatte.

Zur Stützung seines Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer als einzigen Rechtsmittelgrund geltend, das angefochtene Urteil sei rechtsfehlerhaft und an mehreren Stellen sichtlich widersprüchlich begründet, da es die Ratio und den Wortlaut von Art. 24 des Beamtenstatuts verkenne und sich damit in Widerspruch zur Rechtsprechung, auf die es verweise, und zur Sachverhaltsdarstellung des vor der Kommission geführten Verfahrens setze.

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