Language of document :

Urteil des Gerichts vom 9. September 2014 – MasterCard u. a./Kommission

(Rechtssache T-516/11)1

(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente betreffend eine Studie über die Kosten und Vorteile für Händler bei Akzeptanz verschiedener Zahlungsarten – Von einem Dritten stammende Dokumente –Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses – Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen eines Dritten)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: MasterCard, Inc. (Wilmington, Delaware, USA), MasterCard International, Inc. (New York, New York, USA) und MasterCard Europe (Waterloo, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte B. Amory, V. Brophy und S. McInnes, dann Rechtsanwälte B. Amory und V. Brophy)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Clotuche-Duvieusart und V. Bottka)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2011, mit der den Klägerinnen der Zugang zu bestimmten Dokumenten verwehrt wurde, die von einem Dritten im Rahmen einer Studie über Kosten und Nutzen für Händler, die verschiedene Zahlungsarten akzeptieren, erstellt wurden

Tenor

Die Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 2011, mit der der MasterCard, Inc., der MasterCard International, Inc. und MasterCard Europe der Zugang zu bestimmten Dokumenten verwehrt wurde, die von einem Dritten im Rahmen einer Studie über Kosten und Nutzen für Händler, die verschiedene Zahlungsarten akzeptieren, erstellt wurden, wird für nichtig erklärt, soweit damit der Zugang zu den Dokumenten folgenden Inhalts verweigert wird:

Kosten und Nutzen für die Händler, die verschiedene Zahlungsarten akzeptieren (ursprünglicher Bericht vom 2. Juni 2009);

Kosten und Nutzen für die Händler, die verschiedene Zahlungsarten akzeptieren – Teil 1 des Methodikberichts vom 28. September 2009 (überarbeitete Fassung, in der die von den Betroffenen und der Generaldirektion [GD] „Wettbewerb“ der Kommission übermittelten Stellungnahmen berücksichtigt wurden);

Ergebnisse der eingehenden Gespräche betreffend die Kosten der Zahlungsarten: die Analysen der in Ungarn, in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich geführten eingehenden Gespräche vom 15. Januar 2010 (am 9. März 2010 vorgelegte Fassung);

Entwurf eines Online-Fragebogens vom 8. März 2010;

Ergebnisse und Schlussfolgerungen der im Internet durchgeführten Machbarkeitsprüfung: Berichtsentwurf vom 24. Mai 2010.

Die Kommission trägt die Kosten.

____________

____________

1     ABl. C 347 vom 26.11.2011.