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Beschluss des Gerichts vom 21. Februar 2024 – VR/Parlament

(Rechtssache T-171/23)1

(Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Auflösung des Vertrags – Rücknahme der angefochtenen Handlung – Ersatz des immateriellen Schadens – Wegfall des Streitgegenstands – Erledigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: VR (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und P. Baudoux)

Beklagter: Europäisches Parlament (vertreten durch S. Seyr, K. Zejdová und R. Schiano als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage gemäß Art. 270 AEUV beantragt der Kläger die Aufhebung der Entscheidung vom 9. Juni 2022, mit der sein Arbeitsvertrag aufgelöst wurde, und der Entscheidung vom 20. Dezember 2022, mit der sein gegen die angefochtene Entscheidung gerichteter Rechtsbehelf zurückgewiesen wurde, sowie Ersatz des Schadens, der ihm entstanden sein soll.

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Das Europäische Parlament trägt die Kosten.

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1     ABl. C 173 vom 15.5.2023.