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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 1. Februar 2007 - Rossi Ferreras / Kommission

(Rechtssache F-42/05)1

(Beamte- Beurteilung - Beurteilung der beruflichen Laufbahn - Beurteilung für das Jahr 2003 - Anfechtungsklage - Schadensersatzklage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Francisco Rossi Ferreras (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bounéou und F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Lozano Palacios und K. Herrmann)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Laufbahn des Klägers für das Jahr 2003 und Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 217 vom 3.9.2005, S. 45 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-222/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).