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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. November 2008 - Speiser / Parlament

(Rechtssache T-390/07 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Zulässigkeit - Auslandszulage - Rein bestätigende Entscheidung - Verspätete Beschwerde)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Michael Alexander Speiser (Neu-Isenburg, (Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Theumer)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Lukošiūtė und N. Lorenz, dann A. Lukošiūtė und S. Seyr)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 10. September 2007 in der Rechtssache F-146/06 (Speiser/Parlament), mit dem die Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, dem Kläger die Auslandszulage zu verweigern, als offensichtlich unzulässig abgewiesen wurde

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbeteiligten tragen die ihnen im Rahmen dieses Rechtszugs jeweils entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 297 vom 8.12.2007.