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Klage, eingereicht am 14. November 2008 - Ryanair/Kommission

(Rechtssache T-498/08)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Ryanair Ltd (Dublin, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Vahida und G. Metaxas-Maranghidis)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerin beantragt,

gemäß Art. 230 und 231 EG die stillschweigende Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären, mit der der Zugang zu Dokumenten verweigert wurde, den die Klägerin mit Antrag vom 25. Juni 2008 beantragt hatte;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen, die der Klägerin in dem Verfahren entstanden sind;

weitere Maßnahmen anzuordnen, die das Gericht für erforderlich hält.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung der Kommission, mit der ihr gemäß der Verordnung Nr. 1049/20011 gestellter Antrag abgelehnt wurde, ihr Zugang zu Dokumenten zu gewähren, die sich auf das Beihilfeverfahren beziehen, das die staatliche Beihilfe betrifft, die durch eine Vereinbarung mit dem Betreiber des Flughafens Lübeck-Blankensee gewährt worden sein soll.

Die von der Klägerin geltend gemachten Klagegründe und wesentlichen Argumente gleichen denen in der Rechtssache T-494/08, Ryanair/Kommission.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, ABl. L 145, S. 43.