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Urteil des Gerichts vom 20. September 2011 - Couture Tech/HABM (Abbildung eines Wappens mit der Erdkugel, einem Stern sowie Hammer und Sichel)

(Rechtssache T-232/10)1

(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die das sowjetische Staatswappen darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten - Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG) Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Couture Tech Ltd (Tortola, Britische Jungferninseln) (Prozessbevollmächtigter: B. Whyatt, Barrister)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 5. März 2010 (Sache R 1509/2008-2) über die Anmeldung eines das sowjetische Staatswappen darstellenden Bildzeichens als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Couture Tech Ltd trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 195 vom 17.7.2010.