Language of document :

Urteil des Gerichts erster Instanz vom 22. Mai 2007 - Kommission / IIC

(Rechtssache T-500/04)1

(Schiedsklausel - Zuständigkeit des Gerichts - Rückzahlung eines Vorschusses, den die Gemeinschaft für von ihr finanzierte Vorhaben im Bereich der transeuropäischen Telekommunikationsnetze gezahlt hat - Verwirkung - Erstattungsfähigkeit der angeblich entstandenen Kosten)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Braun, W. Wils und N. Knittlmayer)

Beklagte: IIC Informations-Industrie Consulting GmbH (Königswinter, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Rott und J. Wolff)

Gegenstand

Klage nach Art. 238 EG auf Rückzahlung eines Teils des Vorschusses, den die Gemeinschaft in Erfüllung zweier Finanzierungsverträge im Rahmen von Kulturprogrammen gezahlt hatte

Tenor

Die IIC Informations-Industrie Consulting GmbH wird verurteilt, 179 337 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 4 % jährlich ab dem 1. November 1998 bis zur vollständigen Begleichung des geschuldeten Betrags an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Antrag der IIC Informations-Industrie Consulting GmbH auf Vollstreckungsschutz gegen das vorliegende Urteil wird zurückgewiesen.

Die IIC Informations-Industrie Consulting GmbH trägt die Kosten.

____________

1 - ABl. C 82 vom 2.4.2005.