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Urteil des Gerichts vom 8. Dezember 2011 - Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T-39/08)

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Informatikdienstleistungen betreffend Hosting, Verwaltung, Verbesserung, Förderung und Pflege eines Internet-Portals - Ablehnung des Angebots und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Auswahlkriterien - Zuschlagskriterien - Außervertragliche Haftung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Korogiannakis)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Manhaeve und N. Bambara im Beistand von Rechtsanwalt J. Stuyck)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 12. November 2007, mit der das von der Klägerin im Rahmen der offenen Ausschreibung EAC/04/07 eines Auftrags über Hosting, Verwaltung, Verbesserung, Förderung und Pflege des Internet-Portals der Europäischen Kommission zu eLearning (elearningeuropa.info) (ABl. 2007, S 87) abgegebene Angebot abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, sowie auf Schadensersatz

Tenor

Die Entscheidung der Kommission vom 12. November 2007, mit der das von der Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE im Rahmen der offenen Ausschreibung EAC/04/07 eines Auftrags über Hosting, Verwaltung, Verbesserung, Förderung und Pflege des Internet-Portals der Europäischen Kommission zu eLearning (elearningeuropa.info) abgegebene Angebot abgelehnt und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde, wird für nichtig erklärt.

Der Antrag auf Schadensersatz wird zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis.

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1 - ABl. C 92 vom 12.4.2008.