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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 1. Juli 2010 - Časta/Kommission

(Rechtssache F-40/09)1

(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung - Antrag auf Überprüfung - Begründungspflicht - Erforderliche Berufserfahrung - Verspätete Vorlage eines Nachweises - Grundsatz der Gleichbehandlung - Anfechtungsklage - Schadensersatzklage)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Parteien

Kläger: Radek Časta (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Tahotná)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und L. Jelínek)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des EPSO, den Kläger nicht zu den mündlichen Prüfungen des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/107/07-Recht zuzulassen, weil die Voraussetzung einer dreijährigen Berufserfahrung auf einer Stelle der höheren Führungsebene nicht erfüllt sei, und auf Verurteilung der Beklagten, dem Kläger eine Entschädigung für seinen materiellen und immateriellen Schaden zu zahlen

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Časta trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 153 vom 4.7.2009, S. 51.