Klage, eingereicht am 10. April 2012 - Adler Modemärkte/HABM - Blufin (MARINE BLEU)
(Rechtssache T-160/12)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Adler Modemärkte AG (Haibach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-C. Plate und R. Kaase)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Blufin SpA (Carpi, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. Februar 2012 in der Rechtssache R 1955/2010-2 aufzuheben;
der Beklagten die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "MARINE BLEU" für Waren der Klassen 18, 24 und 25 - Anmeldung Nr. 6 505 952
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Blufin
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Italienische und Gemeinschaftsmarke sowie italienische und internationale Markenregistrierung "BLUMARINE" für Waren der Klassen 3, 9, 14, 18, 19, 23, 24, 25 und 27
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben, die Anmeldung teilweise zurückgewiesen und die Sache teilweise an die Widerspruchsabteilung zurückverwiesen
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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