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Klage, eingereicht am 10. April 2012 - Adler Modemärkte/HABM - Blufin (MARINE BLEU)

(Rechtssache T-160/12)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Adler Modemärkte AG (Haibach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-C. Plate und R. Kaase)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Blufin SpA (Carpi, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. Februar 2012 in der Rechtssache R 1955/2010-2 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "MARINE BLEU" für Waren der Klassen 18, 24 und 25 - Anmeldung Nr. 6 505 952

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Blufin

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Italienische und Gemeinschaftsmarke sowie italienische und internationale Markenregistrierung "BLUMARINE" für Waren der Klassen 3, 9, 14, 18, 19, 23, 24, 25 und 27

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben, die Anmeldung teilweise zurückgewiesen und die Sache teilweise an die Widerspruchsabteilung zurückverwiesen

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009

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