Klage, eingereicht am 11. April 2012 - Free/HABM - Conradi + Kaiser (FreeLounge)
(Rechtssache T-161/12)
Sprache der Klageschrift: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Free (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Y. Coursin)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Conradi + Kaiser GmbH (Kleinmaischeid, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. Januar 2012 in der Sache R 437/2011-2 teilweise aufzuheben;
die Anmeldung der angegriffenen Marke auf der Grundlage des Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 in vollem Umfang zurückzuweisen;
der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten des Verfahrens einschließlich der vor dem Gericht und vor dem HABM entstandenen aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "FreeLounge" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35 und 41 - Anmeldung Nr. 8442832.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Französische Bildmarke "free LA LIBERTÉ N'A PAS DE PRIX" (Nr. 99785839) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 38, französische Wortmarke "FREE" (Nr. 1734391) für Dienstleistungen der Klasse 38, im Geschäftsleben in Frankreich verwendetes Unternehmenskennzeichen "FREE" und im Geschäftsleben verwendeter Name der Domäne "FREE.FR".
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
____________