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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 1. Februar 2007 -Tsarnavas / Kommission

(Rechtssache F-125/05)1

(Beamte - Beförderung -Abwägung der Verdienste zwischen Beamten verschiedener Dienststellen - Antrag auf Entschädigung - Zulässigkeit - Angemessene Frist - Anwaltskosten - Vorverfahren - Immaterieller Schaden)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Vassilios Tsarnavas (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidungen der Kommission vom 1. April 2005 und 7. Oktober 2005, mit denen die Anträge des Klägers auf Ersatz des ihm im Rahmen der Beförderungsverfahren 1998 und 1999 entstandenen materiellen und immateriellen Schadens abgelehnt wurden, und Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer nach billigem Ermessen auf 72 000 Euro geschätzten Entschädigung für den immateriellen Schaden

Tenor des Urteils

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird verurteilt, dem Kläger als Ersatz des immateriellen Schadens einen Betrag von 3 000 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten des Klägers.

Der Kläger trägt zwei Drittel seiner eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 60 vom 11.3.2006, S. 54.