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Klage, eingereicht am 27. August 2010 - Abbott Laboratories/ HABM (RESTORE)

(Rechtssache T-363/10)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Abbott Laboratories (Abbott Park, Illinois, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Kinkeldey, S. Schäffler und J. Springer)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 9. Juni 2010 in der Sache R 1560/2009-1 aufzuheben;

dem Beklagte die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "RESTORE" für Waren der Klasse 10.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: -    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, da die Beschwerdekammer sich in der Entscheidung auf Nachweise beziehe, die der Klägerin nicht vorgelegt worden seien;

-    Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da es sich bei der angemeldeten Marke nicht um einen unmittelbar beschreibenden Begriff in Bezug auf die angemeldeten Waren handele;

-    Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, da die angemeldete Marke über die erforderliche Unterscheidungskraft verfüge.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).