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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal da Relação do Porto (Portugal), eingereicht am 4. Juni 2021 – ING Luxembourg/VX

(Rechtssache C-346/21)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal da Relação do Porto

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin und Beklagte: ING Luxembourg SA

Rechtsmittelgegnerin und Klägerin: VX

Vorlagefragen

Kann Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1393/20071 dahin ausgelegt werden, dass eine Zustellung per Einschreiben an eine Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ohne Verwendung des in Anhang II der Verordnung Nr. 1393/2007 aufgeführten Formblatts unter den Umständen des vorliegenden Verfahrens gültig ist?

Können die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 und die ihr zugrunde liegenden Grundsätze des Unionsrechts dahin ausgelegt werden, dass sie der Anwendung von Art. 191 Abs. 2 des portugiesischen Código de Processo Civil (Zivilprozessordnung) auf den vorliegenden Fall entgegenstehen, soweit diese Bestimmung vorsieht, dass die Unwirksamkeit der Zustellung innerhalb einer bestimmten Frist (der Frist für die Klagebeantwortung) geltend gemacht werden muss?

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1 Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates (ABl. 2007, L 324, S. 79).