Klage, eingereicht am 23. August 2011 - Dectane/HABM - Hella (DAYLINE)
(Rechtssache T-463/11)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Dectane GmbH (Leipzig, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Ehrlinger und T. Hagen)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Hella KGaA Hueck & Co. (Lippstadt, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angegriffene Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Juni 2011 aufzuheben;
der Streithelferin die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "DAYLINE" für Waren der Klasse 11 - Anmeldung Nr. 7 070 238.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Hella KGaA Hueck & Co.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke "Ledayline" für Waren der Klasse 11.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung.
Klagegründe: Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.
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