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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 13. Februar 2012 - Dansk Automat Brancheforening/Kommission

(Rechtssache T-601/11 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Dänisches Gesetz, das niedrigere Steuern für die Anbieter von Online-Glücksspielen einführt - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit - Interessenabwägung)

Verfahrenssprache: Dänisch

Verfahrensbeteiligte

Antragstellerin: Dansk Automat Brancheforening (Fredericia, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Dyekjær, T. Høg und J. Flodgaard)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Afonso und C. Barslev)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K (2011) 6499 endg. der Kommission vom 20. September 2011 über die Maßnahme C 35/2010 (ex N 302/2010), die das Königreich Dänemark in Form von Steuern auf Online-Glücksspiele nach dem dänischen Glücksspielsteuergesetz durchzuführen beabsichtigte

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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