Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 13. Februar 2012 - Dansk Automat Brancheforening/Kommission
(Rechtssache T-601/11 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Dänisches Gesetz, das niedrigere Steuern für die Anbieter von Online-Glücksspielen einführt - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit - Interessenabwägung)
Verfahrenssprache: Dänisch
Verfahrensbeteiligte
Antragstellerin: Dansk Automat Brancheforening (Fredericia, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Dyekjær, T. Høg und J. Flodgaard)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Afonso und C. Barslev)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K (2011) 6499 endg. der Kommission vom 20. September 2011 über die Maßnahme C 35/2010 (ex N 302/2010), die das Königreich Dänemark in Form von Steuern auf Online-Glücksspiele nach dem dänischen Glücksspielsteuergesetz durchzuführen beabsichtigte
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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