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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 1. Dezember 2006 - Neoperl / HABM (Darstellung eines Sanitärschlauchs)
(Rechtssache T-97/06)1
Verfahrenssprache: Deutsch
Der Präsident der Zweiten Kammer hat die Streichung der Rechtssache angeordnet.
____________1 - ABl. C 131 vom 3.6.2006.