Language of document :

Klage, eingereicht am 27. Januar 2009 - Hipp & Co / HABM - Nestlé (Bebio)

(Rechtssache T-41/09)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Hipp & Co KG (Sachseln, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Bognár und Rechtsanwalt M. Kinkeldey)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Société des Produits Nestlé, SA (Vevey, Schweiz)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. November 2008 in der Sache R 1790/2008-2 aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Bebio" für Waren in den Klassen 5, 29, 30 und 32.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Registrierung Nr. 187 436 der Wortmarke "BEBA" für Waren der Klassen 5, 29 und 30 und eingetragene Gemeinschaftsmarke "BEBA" (Nr. 3 043 387) für Waren der Klassen 5, 29 und 30.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer fehlerhaft entschieden habe, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den betreffenden Marken bestehe.

____________