Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. Mai 2012 –
Yoshida Metal Industry/HABM – Pi-Design u. a. (Darstellung einer dreieckigen Oberfläche mit schwarzen Punkten)
(Rechtssache T‑331/10)
„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke, die eine Oberfläche mit schwarzen Punkten darstellt – Form der Ware, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist – Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Zeichen, die ausschließlich aus der Form der Ware bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii) (vgl. Randnrn. 26‑28)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Mai 2010 (Sache R 1235/2008‑1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Pi-Design AG, Bodum France und der Bodum Logistics A/S einerseits und der Yoshida Metal Industry Co. Ltd andererseits |
Tenor
1. | | Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. Mai 2010 (Sache R 1235/2008‑1) wird aufgehoben. |
2. | | Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten die der Yoshida Metal Industry Co. Ltd entstandenen Kosten. |
3. | | Die Pi-Design AG, Bodum France und die Bodum Logistics A/S tragen ihre eigenen Kosten. |