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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 22. Juli 2021 – Aloe Vera of Europe/Kommission

(Rechtssache T-189/21 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Verordnung [EG] Nr. 1925/2006 – Stoffe, deren Verwendung Beschränkungen unterliegt, die verboten sind oder die von der Gemeinschaft geprüft werden – Verordnung [EU] 2021/468 – Verbot von Zubereitungen aus Blättern von Aloe-Arten, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: Aloe Vera of Europe BV (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Van Vooren)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: W. Farrell und B. Rous Demiri)

Gegenstand

Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung der Vollziehung der Verordnung (EU) 2021/468 der Kommission vom 18. März 2021 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf botanische Arten, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten (ABl. 2021, L 96, S. 6), für eine Dauer von neun Monaten ab dem Datum des vorliegenden Beschlusses

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.

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