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Urteil des Gerichts vom 8. November 2023 – Varabei/Rat

(Rechtssache T-245/21)1

(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus – Einfrieren von Geldern – Beschränkung der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten – Belassung des Namens des Klägers auf den Listen der betroffenen Personen, Organisationen und Einrichtungen – Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Mikalai Mikalevich Varabei (Novopolotsk, Belarus) (vertreten durch Rechtsanwälte G. Kremslehner, H. Kühnert und P. Doralt)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch T. Haas und S. Van Overmeire als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 263 AEUV beantragt der Kläger, den Beschluss (GASP) 2021/353 des Rates vom 25. Februar 2021 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. 2021, L 68, S. 189) und die Durchführungsverordnung (EU) 2021/339 des Rates vom 25. Februar 2021 zur Durchführung von Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. 2021, L 68, S. 29) für nichtig zu erklären, soweit diese Rechtsakte ihn betreffen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Mikalai Mikalevich Varabei trägt die Kosten.

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1     ABl. C 252 vom 28.6.2021.