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Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di cassazione (Italien), eingereicht am 12. Oktober 2023 – Società Agricola Circe di OL Società Semplice/ST, im eigenen Namen und als Inhaber des Einzelunternehmens Agricola Case Rosse di ST, Agenzia per le Erogazioni in Agricoltura (AGEA)

(Rechtssache C-625/23, Società Agricola Circe)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Corte suprema di cassazione

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Società Agricola Circe di OL Società Semplice

Beklagte: ST, im eigenen Namen und als Inhaber des Einzelunternehmens Agricola Case Rosse di ST, Agenzia per le Erogazioni in Agricoltura (AGEA)

Vorlagefragen

Ist der Begriff „Aufteilung“ in Art. 33 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 und in Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 unter Bezugnahme auf das gesellschaftsrechtliche Institut zu verstehen und setzt somit ein die Gesellschaft veränderndes Ereignis voraus, das eine Teilung des ursprünglichen Vermögens und der Gesamtheit der Anbauflächen einer einzigen Gesellschaft in zwei getrennte Vermögen verschiedener Rechtssubjekte zur Folge hat, oder kann er weit ausgelegt werden und damit auf jedes Rechtsgeschäft anwendbar sein, das im Endergebnis dazu führt, dass das ursprüngliche Vermögen und die Gesamtheit der Anbauflächen der ursprünglichen als „Betriebsinhaber[in]“ fungierenden Gesellschaft, auch durch Übertragungen von Anteilen und Kaufverträge über Flächen, zwei verschiedenen Subjekten zugeteilt werden?

Ist nach zutreffender Auslegung der Gesamtheit von Vorschriften der Verordnung Nr. 1782/2003 (Art. 2, 23, 24, 33, 34, 36, 38, 43, 44) für die Zwecke der endgültigen Zuweisung der GAP-Ansprüche bei der ersten Anwendung der Betriebsprämie die im Jahr 2002 nach Antragstellung durch den „Betriebsinhaber“ und vorläufiger Zuweisung der Ansprüche erfolgte Verringerung der Anbaufläche und der beihilfefähigen Flächen relevant, wenn sie durch rechtsgeschäftliche Übertragung eines Teil der betreffenden Flächen noch im Jahr 2002 erfolgte und diese Änderung, die eine Kürzung zur Folge hat, auch bei der endgültigen Zuweisung von Amts wegen vorgenommen werden kann?

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