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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Mai 2010 - Bui Van/Kommission

(Rechtssache T-491/08 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Rücknahme eines Verwaltungsakts - Schutz des berechtigten Vertrauens - Angemessene Frist - Anspruch auf rechtliches Gehör)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Philippe Bui Van (Hettange-Grande, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Nelissen Grade)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. September 2008, Bui Van/Kommission (F-51/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. September 2008, Bui Van/Kommission (F-51/07) wird aufgehoben, soweit Philippe Bui Van darin ein Schadensersatz in Höhe von 1 500 Euro gewährt wird.

Das Rechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel im Übrigen werden zurückgewiesen.

Die Sache wird zur Entscheidung über die Schadensersatzklage an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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1 - ABl. C 32 vom 7.2.2009.