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Urteil des Gerichts vom 11. Mai 2010 - Wessang/HABM - Greinwald (star foods)

(Rechtssache T-492/08)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke star foods - Ältere Gemeinschaftswort- und -bildmarken STAR SNACKS - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009])

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Nicolas Wessang (Zimmerbach, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Grolée)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Prozessbevollmächtigte: A. Führer und G. Schneider)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Greinwald GmbH (Kempten, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Schulz)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. September 2008 (Sache R 1408/2007-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Herrn Nicolas Wessang und der Greinwald GmbH

Tenor

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 17. September 2008 (Sache R 1408/2007-4) wird aufgehoben.

Die Greinwald GmbH trägt ihre eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten von Herrn Nicolas Wessang.

Herr Nicolas Wessang trägt zwei Drittel seiner eigenen Kosten.

Das HABM trägt seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 32 vom 7.2.2009.