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Urteil des Gerichts vom 7. Mai 2019 – Spanien/Kommission

(Rechtssache T-49/17)1

(EFGL und ELER – Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Finanzielle Berichtigungen – Begriff „Erzeuger“ – Investitionen außerhalb der Räumlichkeiten einer Erzeugerorganisation – Der Genehmigung eines operationellen Programms vorausgehende Kontrollen – Kontrolle der Auszahlungsanordnungen – Einmalige finanzielle Berichtigung – Pauschale finanzielle Berichtigung – Verhältnismäßigkeit – Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst V. Ester Casas, abogado del Estado, dann S. Jiménez García)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Lewis und M. Morales Puerta)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf teilweise Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2018 der Kommission vom 15. November 2016 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. 2016, L 312, S. 26)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

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1     ABl. C 95 vom 27.3.2017.