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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 23. Januar 2007 - Chassagne / Kommission

(Rechtssache F-43/05)1

(Beamte - Dienstbezüge - Jährliche Reisekosten - Auf Beamte aus einem französischen überseeischen Departement anwendbare Vorschriften - Art. 8 des Anhangs VII des geänderten Status)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Olivier Chassagne (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und Y. Minatchy)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und V. Joris)

Gegenstand der Rechtssache

Feststellung der Rechtswidrigkeit von Art. 8 des Anhang VII des neuen Statuts über die Pauschalvergütung der Reisekosten und damit der Unanwendbarkeit auf den Kläger sowie Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 205 vom 20.8.2005, S. 27 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-224/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).