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Klage, eingereicht am 20. Dezember 2016 – Starbucks (HK)/EUIPO – Now Wireless (nowwireless)

(Rechtssache T-908/16)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Starbucks (HK) Ltd (Hong Kong, China) (Prozessbevollmächtigter: P. Kavanagh, Solicitor)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Now Wireless Ltd (Whyteleafe, Vereinigtes Königreich)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Unionsbildmarke mit den Wortbestandteilen „nowwireless“ – Anmeldung Nr. 6 782 569.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 17. Oktober 2016 in der Sache R 662/2016-4.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung sowie die Entscheidung der Widerspruchsabteilung aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.

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