Klage, eingereicht am 22. Dezember 2016 – Chefaro Ireland/EUIPO – Laboratories M&L (NUIT PRECIEUSE)
(Rechtssache T-905/16)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Chefaro Ireland DAC (Dublin, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Maeyaert und J. Muyldermans)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Laboratories M&L SA (Manosque, Frankreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke mit den Wortbestandteilen „NUIT PRECIEUSE“ mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 063 952 mit Benennung der Europäischen Union.
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Oktober 2016 in der Sache R 2596/2015-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO und der Streithelferin ihre eigenen Kosten sowie die Kosten von Chefaro Ireland aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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