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Klage, eingereicht am 18. August 2008 - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli/HABM (Darstellung eines Osterhasen aus Schokolade)
(Rechtssache T-336/08)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG (Kilchberg, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Lange, E. Schalast und G. Hild)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge der Klägerin
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. Juni 2008 (Beschwerdesache R 1332/2005-4) aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: eine dreidimensionale Marke, die einen Osterhasen aus Schokolade darstellt, für Waren der Klasse 30 (Anmeldung Nr. 3 844 446).
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94
1, da es der angemeldeten Marke weder an der erforderlichen Unterscheidungskraft fehle noch Freihaltebedürftigkeit gegeben sei. Ferner weise die angemeldete Marke Unterscheidungskraft infolge von Benutzung gemäß Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 40/94 auf.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).