Language of document :

SEQ CHAPTER \h \r 1

Klage, eingereicht am 18. August 2008 - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli/HABM (Darstellung eines Osterhasen aus Schokolade)

(Rechtssache T-336/08)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG (Kilchberg, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Lange, E. Schalast und G. Hild)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. Juni 2008 (Beschwerdesache R 1332/2005-4) aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: eine dreidimensionale Marke, die einen Osterhasen aus Schokolade darstellt, für Waren der Klasse 30 (Anmeldung Nr. 3 844 446).

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/941, da es der angemeldeten Marke weder an der erforderlichen Unterscheidungskraft fehle noch Freihaltebedürftigkeit gegeben sei. Ferner weise die angemeldete Marke Unterscheidungskraft infolge von Benutzung gemäß Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 40/94 auf.

____________

1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).