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SEQ CHAPTER \h \r 1

Klage, eingereicht am 18. August 2008 - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli/HABM (Darstellung eines Rentiers aus Schokolade)

(Rechtssache T-337/08)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG (Kilchberg, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Lange, E. Schalast und G. Hild)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. Juni 2008 (Beschwerdesache R 780/2005-4) aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: eine dreidimensionale Marke, die ein Rentier aus Schokolade darstellt, für Waren der Klasse 30 (Anmeldung Nr. 4 098 489).

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/941, da die angemeldete Marke über die erforderliche Unterscheidungskraft verfüge und kein Freihaltebedürfnis bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).