SEQ CHAPTER \h \r 1
Klage, eingereicht am 18. August 2008 - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli/HABM (Darstellung eines Rentiers aus Schokolade)
(Rechtssache T-337/08)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG (Kilchberg, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Lange, E. Schalast und G. Hild)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge der Klägerin
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. Juni 2008 (Beschwerdesache R 780/2005-4) aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: eine dreidimensionale Marke, die ein Rentier aus Schokolade darstellt, für Waren der Klasse 30 (Anmeldung Nr. 4 098 489).
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94
1, da die angemeldete Marke über die erforderliche Unterscheidungskraft verfüge und kein Freihaltebedürfnis bestehe.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).