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Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2012 - Insula/Kommission

(Rechtssache T-366/09)

(Schiedsklausel - Finanzierungsverträge für Forschungs- und Entwicklungsprojekte - Verträge Ecres, El Hierro, Islands 2010, Opet I, Opet II, Opet Ola, Respire, Sustainable Communities und Virtual Campus - Fehlen von Belegen und Nichtübereinstimmung eines Teils der gemeldeten Ausgaben mit den vertraglichen Bestimmungen - Erstattung der gezahlten Vorschüsse oder Beträge - Teilweise Unzulässigkeit der Klage - Widerklage der Kommission)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Conseil scientifique international pour le développement des îles (Insula) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-D. Simonet und P. Marsal)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst A.-M. Rouchaud-Joët und F. Mirza, dann A.-M. Rouchaud-Jouët und D. Calciu im Beistand der Rechtsanwälte L. Defalque und S. Woog)

Gegenstand

Klage auf der Grundlage von Art. 238 EG, gerichtet auf Feststellung, dass eine Forderung der Kommission in Höhe von 114 996,82 Euro unbegründet und eine Forderung der Kommission in Höhe von 253 617,08 Euro teilweise begründet ist, und auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 146 261,06 Euro und, hilfsweise, in Höhe von 573 273,42 Euro.

Tenor

Die vom Conseil scientifique international pour le développement des îles (Insula) erhobene Klage wird abgewiesen.

Insula wird verurteilt, an die Europäische Kommission einen Hauptbetrag in Höhe von 114 996,82 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 2,5 % jährlich ab 16. August 2009 bis zur vollständigen Zahlung des Hauptbetrags zu zahlen.

Insula wird verurteilt, an die Kommission einen Hauptbetrag in Höhe von 253 617,08 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 2,5 % jährlich ab 8. September 2009 bis zur vollständigen Zahlung des Hauptbetrags zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage der Kommission abgewiesen.

Insula trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.

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1 - ABl. C 282 vom 21.11.2009.