Language of document :

Klage, eingereicht am 17. September 2009 - Insula/Kommission

(Rechtssache T-366/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Conseil scientifique international pour le développement des îles (Insula) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-D. Simonet und P. Marsal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Klage für zulässig zu erklären,

festzustellen, dass die Forderung der Kommission nach Rückzahlung eines Betrags von 114 996,82 Euro unbegründet ist, und die Kommission infolgedessen zu verurteilen, eine Gutschrift in Höhe von 114 996,82 Euro zu erteilen;

festzustellen, dass die Forderung der Kommission nach Rückzahlung eines Betrags von 253 617,08 Euro teilweise begründet ist, und die Kommission infolgedessen zu verurteilen, eine Gutschrift in Höhe von 174 044,85 Euro zu erteilen;

die Kommission zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 146 261,06 Euro zu verurteilen;

hilfsweise, festzustellen, dass der Kläger einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 573 273,42 Euro hat;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der vorliegenden, auf eine Schiedsklausel gestützten Klage beantragt der Kläger, die Unvereinbarkeit der Belastungsanzeigen, mit denen die Kommission infolge eines Auditberichts des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) die Rückzahlung von an den Kläger geleisteten Vorschüssen verlangt, mit den verschiedenen Verträgen festzustellen, die im Rahmen eines spezifischen Programms für Maßnahmen der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet der Energie, der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung sowie des Programms ALTENER II geschlossen wurden.

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind die gleichen wie in der Rechtssache T-246/09, Insula/Kommission1.

____________

1 - ABl. 2009, C 193, S. 30.