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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 31. Mai 2005

in der Rechtssache T-284/02: Triantafyllia Dionyssopoulou gegen Rat der Europäischen Union1

(Beamte - Beförderung - Artikel 45 des Statuts - Abwägung der Verdienste -Berücksichtigung der im Bezugszeitraum tatsächlich verrichteten Tätigkeit - Berücksichtigung von Lebens- und Dienstalter - Anfechtungsklage - Schadensersatzklage)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-284/02, Triantafyllia Dionyssopoulou, ehemalige Beamtin des Rates der Europäischen Union, wohnhaft in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jean A. Martin, gegen Rat der Europäischen Union (Bevollmächtigte: M. Sims und F. Anton) wegen Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin im Beförderungsjahr 2001 nicht nach Besoldungsgruppe C 2 zu befördern, und Ersatz des der Klägerin durch diese Entscheidung enstandenen Schadens, hat das Gericht (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten J. D. Cooke, des Richters R. García-Valdecasas und der Richterin I. Labucka - Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat - am 31. Mai 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 289 vom 23.11.2002.