Amtsblattmitteilung
URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
vom 31. Mai 2005
in der Rechtssache T-284/02: Triantafyllia Dionyssopoulou gegen Rat der Europäischen Union1 (Beamte - Beförderung - Artikel 45 des Statuts - Abwägung der Verdienste -Berücksichtigung der im Bezugszeitraum tatsächlich verrichteten Tätigkeit - Berücksichtigung von Lebens- und Dienstalter - Anfechtungsklage - Schadensersatzklage)
(Verfahrenssprache: Französisch)
In der Rechtssache T-284/02, Triantafyllia Dionyssopoulou, ehemalige Beamtin des Rates der Europäischen Union, wohnhaft in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jean A. Martin, gegen Rat der Europäischen Union (Bevollmächtigte: M. Sims und F. Anton) wegen Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin im Beförderungsjahr 2001 nicht nach Besoldungsgruppe C 2 zu befördern, und Ersatz des der Klägerin durch diese Entscheidung enstandenen Schadens, hat das Gericht (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten J. D. Cooke, des Richters R. García-Valdecasas und der Richterin I. Labucka - Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat - am 31. Mai 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 289 vom 23.11.2002.