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Klage, eingereicht am 2. August 2011 - Makhlouf/Rat

(Rechtssache T-432/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Rami Makhlouf (Damas, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

seine Klage für zulässig und begründet zu erklären;

den Beschluss 2011/273/GASP des Rates vom 9. Mai 2011 und die nachfolgenden Maßnahmen zur Durchführung dieses Beschlusses, mit denen der Kläger auf der Liste der Personen belassen wird, für die die restriktiven Maßnahmen gelten, sowie die Verordnung (EU) Nr. 442/2011 des Rates vom 9. Mai 2011 und deren nachfolgende Durchführungsmaßnahmen für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betreffen;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf drei Klagegründe:

Erster Klagegrund: Verletzung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz nach den Art. 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) und nach den Art. 41 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Zweiter Klagegrund: Verletzung der Begründungspflicht, da die vom Rat angeführte Begründung nicht der Begründungspflicht genüge, die die Organe der Europäischen Union nach Art. 6 EMRK, Art. 296 AEUV und Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union treffe.

Dritter Klagegrund: Die angefochtenen Maßnahmen schränkten die Grundrechte des Klägers, insbesondere seine Eigentumsrechte nach Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur EMRK und Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, das Recht auf Achtung seiner Ehre und seines Rufs nach den Art. 8 und 10 EMRK und schließlich den Grundsatz der Unschuldsvermutung nach Art. 6 EMRK und Art. 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in ungerechtfertigter und unverhältnismäßiger Weise ein.

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