Klage, eingereicht am 1. März 2012 - Verus/HABM - Performance Industries Manufacturing (VORTEX)
(Rechtssache T-104/12)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Verus Eood (Sofia, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Vykydal)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Performance Industries Manufacturing, Inc. (Odessa, Florida, Vereinigte Staaten)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2011 im Verfahren R 512/2011-4, VORTEX/VORTEX, aufzuheben, und das Verfahren an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen;
die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht sowie die Kosten für das Verfahren vor der Beschwerdekammer der Beklagten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Performance Industries Manufacturing Inc.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "VORTEX" für Waren der Klassen 7 und 12 (Anmeldung Nr. 5 375 324).
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke "VORTEX", eingetragen für Dienstleistungen der Klassen 35 und 39 (Marke Nr. 5 514 104).
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verletzung von Art. 8 Abs. 2 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.
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