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Klage, eingereicht am 1. März 2012 - Verus/HABM - Performance Industries Manufacturing (VORTEX)

(Rechtssache T-104/12)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Verus Eood (Sofia, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Vykydal)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Performance Industries Manufacturing, Inc. (Odessa, Florida, Vereinigte Staaten)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 21. Dezember 2011 im Verfahren R 512/2011-4, VORTEX/VORTEX, aufzuheben, und das Verfahren an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen;

die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht sowie die Kosten für das Verfahren vor der Beschwerdekammer der Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Performance Industries Manufacturing Inc.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "VORTEX" für Waren der Klassen 7 und 12 (Anmeldung Nr. 5 375 324).

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke "VORTEX", eingetragen für Dienstleistungen der Klassen 35 und 39 (Marke Nr. 5 514 104).

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verletzung von Art. 8 Abs. 2 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.

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