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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2009 - Mologen/HABM (dSLIM)

(Rechtssache T-504/08)1

(Gemeinschaftsmarke - Teilweise Ablehnung der Eintragung - Zurücknahme der Anmeldung - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Mologen AG (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Klages)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. September 2008 (Sache R 1077/2007-4) über die Anmeldung der Wortmarke "dSLIM" als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 44 vom 21.2.2009.