Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2009 - Mologen/HABM (dSLIM)
(Gemeinschaftsmarke - Teilweise Ablehnung der Eintragung - Zurücknahme der Anmeldung - Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Mologen AG (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Klages)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. September 2008 (Sache R 1077/2007-4) über die Anmeldung der Wortmarke "dSLIM" als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 44 vom 21.2.2009.