Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 17. Januar 2018 - Verein für Konsumenteninformation gegen Deutsche Bahn AG

(Rechtssache C-28/18)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberster Gerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Verein für Konsumenteninformation

Beklagte: Deutsche Bahn AG

Vorlagefrage

Ist Art 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung)1 dahin auszulegen, dass dem Zahlungsempfänger verboten wird, die Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren vom Wohnsitz des Zahlers in dem Mitgliedstaat abhängig zu machen, in dem auch der Zahlungsempfänger seinen (Wohn-)Sitz hat, wenn die Zahlung auch auf andere Art wie zum Beispiel mit Kreditkarte zugelassen wird?

____________

1 ABl. 2012, L 94, S. 22.