Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 26. März 2010 - Sviluppo Globale/Kommission
(Rechtssache T-6/10 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Aufträge - Ausschreibungsverfahren - Ablehnung eines Angebots - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf sonstige einstweilige Anordnungen - Verlust einer Chance - Fehlen eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens - Fehlende Dringlichkeit)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Antragstellerin: Sviluppo Globale GEIE (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Sciaudone, R. Sciaudone und A. Neri)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Costa de Oliveira, F. Erlbacher und P. Manzini)
Gegenstand
Antrag auf einstweilige Anordnungen betreffend das Ausschreibungsverfahren EuropeAid/127843/D/SER/KOS über die Erbringung von Unterstützungsleistungen für die Zoll- und Steuerverwaltung im Kosovo
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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