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Klage, eingereicht am 8. Januar 2010 - Kommission/Earthscan

(Rechtssache T-5/10)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A.-M. Rouchaud-Joët und S. Petrova im Beistand von P. Hermant und G. van de Walle de Ghelcke, Rechtsanwälte)

Beklagte: Earthscan Ltd (Kent, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, ihr den Betrag von 44 903, 22 Euro zurückzuzahlen, der der Höhe der Hauptforderung von 45 835, 44 Euro, auf die 6 486, 09 Euro bereits gezahlt wurden, zuzüglich Zinsen ab dem 30. September 2005 in Höhe von 5 556, 87 Euro entspricht;

die Beklagte zu verurteilen, Zinsen in Höhe von 3, 84 Euro pro Tag ab dem 1. Oktober 2009 bis zur Tilgung der gesamten Forderung zu zahlen;

der Beklagten die Kosten der Kommission aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der vorliegenden, auf eine Schlichtungsklausel gestützten Klage begehrt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung eines Teils der von ihr gezahlten Vorauszahlung zuzüglich Verzugszinsen wegen Nichterfüllung des Vertrags Nr. 4.1030/Z/01/2001, den sie mit neun Vertragspartnern, darunter die Beklagte, über die Entwicklung, Veröffentlichung und Verbreitung eines Leitfadens zu erneuerbaren Energien im Rahmen des ALTENER-Programms1 abgeschlossen hat (Projekt "Guide for Renewable Energy installations to promote biomass, photovoltaics and solar thermal in the EU" ["Leitfaden für Erneuerbare-Energie-Anlagen zur Förderung von Biomasse, Photovoltaik und Sonnenenergie in der EU"]).

Sie macht einen einzigen Klagegrund geltend.

Da die Beklagte die Vertragsleistung für die Phasen 6 und 7 (Layout, Satz, Druck und Verbreitung) nicht erbracht habe, habe sie gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen, indem sie ihren Anteil an der zu viel gezahlten Vorauszahlung nicht vertragsgemäß zurückerstattet habe. Daher sei die Beklagte zur Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrags zu verurteilen, zuzüglich der im Vertrag berechneten Verzugszinsen.

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1 - Entscheidung Nr. 646/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2000 über ein Mehrjahresprogramm zur Förderung der erneuerbaren Energieträger in der Gemeinschaft (Altener) (1998-2002) (ABl. L 79, S. 1).