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Amtsblattmitteilung

 

Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 21. März 2002 in dem Rechtsstreit Terra Baubedarf-Handel GmbH gegen Finanzamt Osterholz-Scharmbeck

(Rechtssache C-152/02)

Der Bundesfinanzhof ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 21. März 2002, in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 26. April 2002, in dem Rechtsstreit Terra Baubedarf-Handel GmbH gegen Finanzamt Osterholz-Scharmbeck, um Vorabentscheidung über folgende Frage:

Kann der Steuerpflichtige das Recht auf Vorsteuerabzug nur mit Wirkung für das Kalenderjahr ausüben, in dem er gemäß Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG1 die Rechnung besitzt oder gilt die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug stets für das Kalenderjahr (auch rückwirkend), in dem das Recht auf Vorsteuerabzug gemäß Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG entsteht?

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1 - ABl. L 145, S. 1.