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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 25. März 2015 – Singou/Rat

(Rechtssache F-143/14)

(Öffentlicher Dienst – Vertragsbediensteter – Zurückweisung einer Beschwerde über Mobbing – Nichtverlängerung des Vertrags – Keine Beschwerde – Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Simplice Gervais Singou (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Dambel)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 5. März 2009, mit der diese eine vom Kläger erhobene Beschwerde über Mobbing zurückgewiesen hat, und der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 12. April 2012, mit der diese es abgelehnt hat, den Vertrag des Klägers als befristet beschäftigtem Vertragsbediensteten zu verlängern oder in den eines unbefristet beschäftigten Vertragsbediensteten umzuwandeln, sowie auf Ersatz des angeblich entstandenen materiellen und immateriellen Schadens

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Herr Singou trägt seine eigenen Kosten.