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Klage, eingereicht am 4. Mai 2006 - Sonia Rykiel Création et Diffusion de Modèles / HABM - Cuadrado (SONIA SONIA RYKIEL)

(Rechtssache T-131/06)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Sonia Rykiel Création et Diffusion de Modèles (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Baud)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Cuadrado S.A. (Paterna, Spanien)

Anträge der Klägerin

Es wird beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 30. Januar 2006 in der Sache R 329/2005-1 aufzuheben;

die Kosten des Verfahrens dem Beklagten und gegebenenfalls der Streithelferin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Sonia Rykiel Création et Diffusion de Modèles.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "SONIA SONIA RYKIEL" für Waren der Klassen 3, 9, 14, 18 und 25 (Anmeldung Nr. 1035625).

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Cuadrado S.A.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke "SONIA" für Waren der Klasse 24 und 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs für die Waren der Klasse 25.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Anmeldung für alle darin beanspruchten Waren der Klasse 25.

Klagegründe: Verstoß gegen die Artikel 43 Absatz 3 und 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94.

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