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Klage, eingereicht am 13. September 2010 - Cortés del Valle López/HABM (HIJOPUTA)

(Rechtssache T-417/10)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Federico Cortés del Valle López (Maliaño, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Calderón Chavero)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. Juni 2010 in der Sache R 175/2010-2 aufzuheben;

demzufolge die Entscheidung des Prüfers des HABM vom 24. November 2009 aufzuheben;

dem Vorbringen der Klägerin zu folgen und

dem Beklagten, falls er der Klage entgegentritt und mit seinen Anträgen unterliegt, die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil "¡Qué buenu ye! HIJOPUTA" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 33, 35 und 39.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Kein Eingreifen von Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 207/20091, da die angemeldete Marke nicht gegen die guten Sitten verstoße.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).