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Klage, eingereicht am 7. Juli 2023 – Washtower IP/EUIPO – LG Electronics (WASHTOWER)

(Rechtssache T-376/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Washtower IP BV (Hengelo, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwältin L. Fresco)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: LG Electronics, Inc. (Seoul, Republik Korea)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaber der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionswortmarke WASHTOWER – Unionsmarke Nr. 18 193 675

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. April 2023 in der Sache R 412/2022-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und den Antrag von LG Electronics auf Nichtigerklärung zurückzuweisen oder, hilfsweise, die Entscheidung aufzuheben und die Sache zur erneuten Prüfung an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen;

dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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