Klage, eingereicht am 7. Juli 2023 – Washtower IP/EUIPO – LG Electronics (WASHTOWER)
(Rechtssache T-376/23)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Washtower IP BV (Hengelo, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwältin L. Fresco)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: LG Electronics, Inc. (Seoul, Republik Korea)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionswortmarke WASHTOWER – Unionsmarke Nr. 18 193 675
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. April 2023 in der Sache R 412/2022-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und den Antrag von LG Electronics auf Nichtigerklärung zurückzuweisen oder, hilfsweise, die Entscheidung aufzuheben und die Sache zur erneuten Prüfung an die Beschwerdekammer zurückzuverweisen;
dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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